Öffentliche Verwaltung (dual)

Im Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung (dual) lernen die Studierenden in Vorlesungen, Seminaren und Projekten sowie durch Praxisphasen, individuelle Sachlagen zu beurteilen, sichere Entscheidungen zu treffen und Impulse für die Weiterentwicklung der Verwaltung zu geben.

Der erfolgreiche Abschluss vermittelt die direkte Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (d. h. die Verbeamtung auf Probe ist nach Studienabschluss bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich), verbunden mit einer breiten beruflichen Einsetzbarkeit in der Verwaltungspraxis.

Das duale Studium ist als Intensivstudium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern mit 210 ECTS konzipiert.

Warteraum im Bezirksamt
Eingangsvoraussetzungen für Studierende
  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • Alternativ: Fachgebundene Studienberechtigung nach § 11 BerlHG
  • Studienvertrag zur Ausbildung im Rahmen des dualen Studiums Öffentliche Verwaltung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht mit einer Ausbildungsbehörde des Landes Berlin
  • Erfolgte Anmeldung durch die Einstellungsbehörde im Rahmen des mit dem Fachbereich Allgemeine Verwaltung vereinbarten Studienplatzkontingents
Tätigkeitsfelder im Berufsleben

Mit dem interdisziplinären Studium der Öffentlichen Verwaltung sind sehr gute Berufsperspektiven vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben und Herausforderungen einer dynamischen Großstadtregion verbunden.

Der Bachelorstudiengang bereitet Studierende darauf vor, in der rechtsanwendenden Sachbearbeitung der öffentlichen Verwaltung tätig zu werden. Der Studiengang beinhaltet die Laufbahnbefähigung für die 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst gem. §15 Abs. 1 LVO-AVD Berlin und somit die Möglichkeit, sich unmittelbar nach Studienabschluss auf eine Stelle als Beamtin oder Beamter auf Probe der Berliner Landesverwaltung (Regierungs- und Stadtinspektor*innen) zu bewerben. Unabhängig davon ist auch eine Beschäftigung als Tarifbeschäftigte*r des Landes Berlin möglich.

Voraussetzungen für Praxispartner
  • Einstellungsbehörde auf Senats- oder Bezirksebene